Qualitätssicherung durch die Apotheke vor Ort
Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf im Internet
Hannover, 31. Oktober 2016 – Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist aus Gründen des Verbraucherschutzes in 21 von 28 EU-Staaten verboten. Dies hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2003 ausdrücklich für zulässig erklärt. Jetzt plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auch in Deutschland den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Die Apothekerkammer Niedersachsen unterstützt den Gesetzesvorstoß. Sie warnt schon seit langem vor den Risiken für den Verbraucher bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus dem Internet. Der Apothekerkammer Niedersachsen liegen Patientenreklamationen vor, die schwerwiegende Mängel bei dem Versand von Arzneimitteln deutlich machen.
Risiko 1: Lieferung Den konkreten Fall eines herzkranken Patienten dokumentiert die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite. Außerdem warnte deren Leiter der Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz, Christoph Kranich, in einem Fernsehbeitrag des NDR nach dem EuGH-Urteil ausdrücklich vor der Bestellung bei ausländischen Versandapotheken. Kranich wies auf die viel schnelleren und sichereren Versorgungs- und Liefermöglichkeiten durch die stationären Apotheken hin.
Risiko 2: Transport Hierzu ist grundsätzlich festzustellen, dass ausländische Versandapotheken sich im Gegensatz zu den Apotheken vor Ort und dem pharmazeutischen Großhandel (ggf.) nicht an den von der Europäischen Union seit 2014 geforderten Qualitätsstandard für eine temperaturgesicherte Lieferung von Medikamenten (Good Distribution Practice, GDP) bzw. die entsprechenden deutschen Bestimmungen zu halten brauchen. Dieser kostenträchtige Wettbewerbsnachteil für die stationären Apotheken birgt weitere erhebliche Risiken für die Verbraucher, von denen sie nichts ahnen.
Risiko 3: Adresse
Risiko 4: Fake-Shops
Risiko 5: Ökologischer Fußabdruck Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, unterstützt die Initiative, ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland einzuführen: „Es gibt eine Reihe von guten Argumenten für die vom Bundesminister für Gesundheit vorgesehene gesetzliche Korrektur in Deutschland. Eine schnelle Umsetzung ist dringend erforderlich. Die Apotheken vor Ort versorgen flächendeckend zuverlässig die Patienten bei Tag und Nacht – auch bis ans Krankenbett.“ Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
Apothekerkammer Niedersachsen
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