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Qualitätssicherung durch die Apotheke vor Ort

Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf im Internet

Hannover, 31. Oktober 2016 –  Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist aus Gründen des Verbraucherschutzes in 21 von 28 EU-Staaten verboten. Dies hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2003 ausdrücklich für zulässig erklärt.

Jetzt plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auch in Deutschland den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Die Apothekerkammer Niedersachsen unterstützt den Gesetzesvorstoß.

Sie warnt schon seit langem vor den Risiken für den Verbraucher bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus dem Internet.

Der Apothekerkammer Niedersachsen liegen Patientenreklamationen vor, die schwerwiegende Mängel bei dem Versand von Arzneimitteln deutlich machen.

Risiko 1: Lieferung
Eine unmittelbare Versorgung bei akuten Erkrankungen ist durch Versandapotheken nicht möglich. Ein Versenden des Rezepts und die Belieferung mit dem Medikament dauern auf dem Postweg regulär mehrere Tage. Bei einem Poststreik wie im vergangenen Jahr geschehen, warteten Patienten mehrere Wochen auf ihre verschriebenen Medikamente oder erhielten sie überhaupt nicht. Ärzte wurden anschließend aufgefordert, erneut Rezepte zur Versorgung der Patienten auszustellen – eine doppelte Verschreibung, die zulasten der Solidargemeinschaft ging.

Den konkreten Fall eines herzkranken Patienten dokumentiert die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite. Außerdem warnte deren Leiter der Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz, Christoph Kranich, in einem Fernsehbeitrag des NDR nach dem EuGH-Urteil ausdrücklich vor der Bestellung bei ausländischen Versandapotheken. Kranich wies auf die viel schnelleren und sichereren Versorgungs- und Liefermöglichkeiten durch die stationären Apotheken hin.

Risiko 2: Transport
Der Apothekerkammer Niedersachsen ist ein Fall bekannt, bei dem die bestellten Medikamente durch einen nicht gekühlten Transport verdorben wurden. Die von einem Patient bestellten Medikamente wurden von dem Lieferlogistiker der ausländischen Versandapotheke mehrere Stunden in der prallen Sonne hinter dem Haus des Bestellenden abgelegt. Die Medikamente waren nach Rücksprache mit dem Hersteller nicht mehr verwendbar. Ein Schadensersatz wurde dem Patienten von der Versandapotheke und dem Logistiker verweigert.

Hierzu ist grundsätzlich festzustellen, dass ausländische Versandapotheken sich im Gegensatz zu den Apotheken vor Ort und dem pharmazeutischen Großhandel (ggf.) nicht an den von der Europäischen Union seit 2014 geforderten Qualitätsstandard für eine temperaturgesicherte Lieferung von Medikamenten (Good Distribution Practice, GDP) bzw. die entsprechenden deutschen Bestimmungen zu halten brauchen. Dieser kostenträchtige Wettbewerbsnachteil für die stationären Apotheken birgt weitere erhebliche Risiken für die Verbraucher, von denen sie nichts ahnen.

Risiko 3: Adresse
Der Apothekerkammer Niedersachen ist ein Fall bekannt, bei dem der Patient seine verschriebenen Medikamente erst 20 Tagen nach seiner Bestellung erhielt. Aufgrund einer falschen Postleitzahl konnte die Versandapotheke nur mit Verzögerung an den Besteller ausliefern.

Risiko 4: Fake-Shops
Die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen Petra Kristandt warnte in der vergangenen Woche ausdrücklich vor dem zunehmenden Auftreten gefälschter Internetseiten von Versandapotheken, die von seriösen Seiten kaum zu unterscheiden sind.

Risiko 5: Ökologischer Fußabdruck
Durch die Bestellung beim Online-Versandhandel nimmt die Umweltbelastung zu. Die notwendigen Wege der Zulieferung bewirken eine stärkere Verlagerung des Transportes auf die Straße. Die Auswirkungen auf die Luftbelastung der Umwelt sollte angesichts der immer intensiver geführten Diskussionen bezüglich des Klimawandels berücksichtigt werden.

Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, unterstützt die Initiative, ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland einzuführen: „Es gibt eine Reihe von guten Argumenten für die vom Bundesminister für Gesundheit vorgesehene gesetzliche Korrektur in Deutschland. Eine schnelle Umsetzung ist dringend erforderlich. Die Apotheken vor Ort versorgen flächendeckend zuverlässig die Patienten bei Tag und Nacht – auch bis ans Krankenbett.“

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynsk
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700, info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
Anja Hugenberg
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Fax:       0511 39099-36
www.apothekerkammer-nds.de

Bildnachweis: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände